12.07.2012
Die Gema hat ihre Gebührensatzung geändert. Aus dem Hause der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hört man natürlich, dass alles viel einfacher geworden ist. Machen Sie sich bitte mal selbst ein Bild, hier ist ein Teil der neuen Gebührenregelung im originalen Wortlaut.
Hier für das original PDF-Dokument klicken.
Wenn Sie sich nicht die Mühe machen wollen das ganz durchzulesen, hier mein persönliches Highlight. Wenn ein DJ bei einer Veranstaltung für Gehörlose auflegt, dann gewährt die Gema 33 1/3 % Rabatt. Super.
Die Neuordnung der Gebühren betrifft aber auch Volksfeste, die Kirmes und auch den Karnevalsumzug.
Erklären kann man das nicht mit wenigen Worten, Thomas Hellmann versucht es in diesem Beitrag trotzdem.
Das ist aber nicht das einzige Problem, das die GEMA verursacht. Hier noch eine kleine Auswahl von Links zu anderen Artikeln.
hej Radio HNA, soundcloud geht nicht!